sale and lease back

Leasinggeber

Ein Leasinggeber ist der zivilrechtliche und wirtschaftliche Eigentümer des Leasinggegenstandes und somit der Vertragspartner des Leasingvertrages. Der Leasinggeber, in seiner einfachsten Eigenschaft, ist der Eigentümer des Vermögenswerts, der zwischen einer Vereinbarung mit einem Leasingnehmer geleast wird. Als Gegenleistung für die im Vertrag vereinbarte Nutzung des Vermögenswerts, muss der Leasingnehmer dem Leasinggeber einmalig oder regelmäßig zahlen. Bei einem Leasingobjekt/gut handelt es sich zumeist um Vermögensgegenstände mit einem hohen Kapitalwert wie, Fahrzeuge, Maschinen, Immobilien oder Industrieausrüstung.

Der Leasingvertrag zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer ist bindend. Dieser Vertrag präzisiert die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien. Ein Bruch mit den Rechten und Pflichten kann mit rechtlichen Konsequenzen geahndet werden.

Für den Leasinggeber lassen sich mehrere Vorteile finden. Als Leasinggeber des Vermögenswerts, kann dieser den vertraglichen Rahmen bestimmen, eine Rendite auf sein investiertes Kapital erwirtschaften und verbleibt weiterhin als Besitzer des Vermögenswerts.