Ein Leasingnehmer ist eine juristische oder natürliche Person, die mit dem Leasinggeber einen bindenden Leasingvertrag eingeht. Dieser muss für die Nutzung des geleasten Vermögenswerts eine einmalige oder regelmäßige Zahlung tätigen. Als Leasender muss dieser, die Rechten und Pflichten, des im Vertrag vereinbarten, einhalten, da sonst rechtliche Konsequenzen folgen können. Der Leasingnehmer mietet oder nutzt für eine vertraglich festgelegten Zeitraum den Wertgegenstand oder möchte das Leasen als eine Form der Finanzierungsalternative verwenden, um in das Objekt zu investieren.
Ein typischer Leasingvertrag verpflichtet den Leasingnehmer zum Unterhalt und fristgerechten Wartung des Leasingobjekts. Während der Dauer des Vertrages gilt der Leasingnehmer als Besitzer des Vertragsgegenstandes und haftet für anfallende Schäden am Leasingobjekt. Nach Ablauf des Leasingvertrages, muss dieser das Leasingobjekt zurückgeben oder es besteht die Möglichkeit bei dem Leasinggeber den Vertrag zu verlängern oder das Objekt zu erwerben.
Für den Leasingnehmer bieten sich durch diese Form der Finanzierung und Nutzung unterschiedliche Vorteile. Die Möglichkeit im Vertrag festgehaltene Zahlung dient einer übersichtlichen Kostenkontrolle des geleasten Gegenstandes. Des Weiteren besteht ein Recht für den Leasingnehmer bei einem Vertragsende, den Vertragsgegenstand zurückzugeben und somit Aufwände beim Kauf oder Umtausch zu vermeiden. Diese Form der Finanzierung bietet sich an, da ein geringeres Kapital vorausgesetzt wird als bei dem Erwerb des Objektes.