sale and lease back

Leasingobjekt

Ein Leasingobjekt ist ein Wertgegenstand, der im Rahmen eines abgeschlossenen Leasingvertrages für einen bestimmten Zeitraum der Nutzung dem Leasingnehmer überlassen wird. Für die Nutzung zahlt der Leasingnehmer dem Leasinggeber die im Vertrag festgelegten Leasingraten. Unter den häufigen Leasingobjekte gehören Fahrzeuge und auch gewerblich genutzte Maschinen, aber auch andere Wirtschaftsgüter.

Das Leasingobjekt bleibt für die Dauer des Vertrages unter Nutzung des Leasingnehmer, der auch der Besitzer ist. Dennoch ist der Leasinggeber der Eigentümer der Sache. Bei einer Finanzierung mit einem Kredit wechselt zum Ende der Laufzeit das Objekt den Eigentümer.

Ob ein Wirtschaftsgut sich als Leasingobjekt eignet, entscheidet die Fungibilität einer Sache. Die Fungibilität eines Objektes ist gegeben, wenn diese Sache wiederverwertbar und für ein breites Publikum interessant ist. Besitz ein Objekt die Fungibilität, dann ist dieser für ein Leasinggeschäft geeignet. Die Fungibilität ist also eine Sache der objektiven Einschätzung über die Attraktivität und damit den Wert eines Gegenstandes. So einer Einschätzung gehört zur Objektbonität, die die Qualität und die Verwertbarkeit von Gegenständen bewertet. Einschätzungsfaktoren bilden hier u.a. Wartungsfähigkeit, Ersatzteilquellen oder Preisstabilität.