Unter einem Leasingvertrag versteht man eine Art Nutzungsüberlassung zwischen einem Leasinggeber und einem Leasingnehmer. Hierbei wird ein Wertgegenstand, das sog. Leasingobjekt, über die im Vertrag festgehaltene Dauer, dem Leasingnehmer zur Nutzung überlassen. Bei einem Leasingvertrag für ein Fahrzeug wird das Neufahrzeug vom Leasinggeber angeschafft und finanziert – dann entsprechend vom Leasingnehmer gemietet. Die Übernahme des Objektes ist zwar möglich, gehört aber zu einer Form der Finanzierung.
Das Leasing gehört zu einer profitablen Finanzierungsalternative, die dem Leasingnehmer das Investitionsbedürfnis befriedigt und dabei das Eigenkapital schont. Dabei lassen sich die individuellen Bedürfnisse im Vertrag gestalten, diese Flexibilität erlaubt es dem Leasingnehmer den Vertrag an seine Wünsche anzupassen. Nach Ablauf einer der Leasingfrist muss der Leasingnehmer das Objekt zurückgeben.
Abhängig vom Leasingvertrag, existiert die Möglichkeit zum Vertragsende – dass der Leasingnehmer im Anschluss das Leasingobjekt an den Leasinggeber zurückgibt oder vom Andienungsrecht, sofern im Vertrag vermerkt, gebraucht macht. Diese Entscheidung sollte den persönlichen Bedürfnissen entsprechen und ist abhängig vom Leasingvertrag selbst. Eine Übernahmeoption sollte stets offengehalten werden, um die eigenen Möglichkeiten zu erhöhen.